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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Für den Umfang der Leistungen sind die nachfolgenden Erklärungen maßgebend.

 

2 Die Berechtigung des Mitglieds wird durch den Erwerb und die Aushändigung einer Mitgliedskarte dokumentiert. Eine Rückerstattung der Erwerbskosten für die Mitgliedsausweis ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird eine Gebühr von 10,- € fällig.

 

3. Für die sonstig anfallenden Beiträge (Eingangspaket, Trainingsplanerstellung, Betreuungspauschale), die zur Benutzung der Studioeinrichtungen erforderlich sind, ist zu Beginn ein einmaliger Betrag, bzw. ein halbjährlicher Betrag (siehe Vorderseite) zu entrichten. Mit Kündigung der Mitgliedschaft entfallen automatisch alle Ansprüche auf nicht genutzte Leistungen. Eine Rückerstattung dieser Gebühr ist ausgeschlossen.

 

4. Die Gesundheitswerkstatt behält sich vor, Ermäßigungen (Schüler-, Studenten-, Azubis-, Firmen-, Rehasport-, und Partnertarife, u. Ä.) zu widerrufen, wenn der Grund für die Vergünstigung nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, jährlich (Studenten semesterweise) einen Nachweis zur Prüfung zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Sondertarifs noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf). Die „Ermäßigung Rehasport“ hat grundsätzlich nur eine Gültigkeit von 52 Wochen.

 

5. Die Beendigung des Grundmodul-Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung in Textform an Die Gesundheitswerkstatt, Am Gewerbering 2 in 67373 Dudenhofen. Eine solche Kündigung ist bis spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit zulässig. Bei Beendigung der Grundmodul-Mitgliedschaft erlöschen alle Vergünstigungen der Mitgliedskarte. Wird das Grundmodul-Vertragsverhältnis zum vereinbarten Ablauf-Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert es sich um jeweils 52 Wochen, ein Vertrag mit 26-wöchiger Laufzeit um jeweils 26 Wochen.

 

6. Die Beendigung des Zusatzmodul-Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung in Textform an Die Gesundheitswerkstatt, Am Gewerbering 2 in 67373 Dudenhofen.. Eine solche Kündigung ist bis spätestens 4 Wochen zum Monatsende zulässig. Bei Beendigung des Zusatzmodul-Vertragsverhältnisses erlöschen die jeweiligen Vergünstigungen der Mitgliedskarte. Wird das Zusatzmodul-Vertragsverhältnis zum vereinbarten Ablauf-Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert es sich um jeweils 4 Wochen.

 

7. Wechselt das Mitglied seinen Wohnsitz um mehr als 50 km Entfernung zu Die Gesundheitswerkstat, ohne dass dies bei Vertragsabschluss bereits vorhersehbar war, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine Ab- und Anmeldebescheinigung ist mit der Kündigung vorzulegen. Bis zu einer Vorlage ist der Mitgliedsbeitrag weiter zu entrichten.

 

8. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR erhoben. Bei Rücklastschriften werden die von der Bank berechneten Gebühren weiterberechnet und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR pro Fall erhoben.

 

9. Sachbeschädigungen in der Anlage der Gesundheitswerkstatt werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.

10. Der Vertragsnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Zusendung des Newsletters der Gesundheitswerkstatt an seine E-MailAdresse. Diese Einverständniserklärung ist jederzeit widerruflich.

 

11. Die Gesundheitswerkstatt behält sich vor, bei unzumutbarem Verhalten eines Mitgliedes die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages.

 

12. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.

 

13. Der wöchentliche Gesamtbeitrag versteht sich inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer und kann sich durch eine Anhebung dieser entsprechend erhöhen.

 

14. In begründeten Fällen (Krankheit, berufsbedingter Auslandsaufenthalt u.Ä.) kann der Vertrag auf Antrag des Mitgliedes stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die jeweilige Stilllegungszeit. Der Antrag auf Stilllegung muss innerhalb kurzer Zeit (2 Wochen) nach Kenntnisnahme des Stilllegungsgrundes ausgesprochen werden. Rückwirkend wird die Stilllegung nicht anerkannt.

 

15. Die Parkplätze der Gesundheitswerkstatt dürfen von Mitgliedern nur während ihres Aufenthaltes im Studio genutzt werden.

 

16. Die Zufriedenheitsgarantie beträgt einen Zeitraum von zwölf Wochen ab Mitgliedschaftsbeginn. In den ersten 7 Tagen nach diesem Zeitraum ist es möglich, die Mitgliedschaft bei Nichtzufriedenheit schriftlich per Einschreiben vorzeitig und fristlos zu kündigen, sofern vom Antragsteller nachweislich mindestens an 20 verschiedenen Tagen im Studio „Die Gesundheitswerkstatt“ trainiert wurde. Hierfür bilden die Checkin-Daten des Studiosystems „Theorg“ die Grundlage. Es werden dann lediglich die Servicepauschale sowie die angefallenen Wochenbeiträge fällig.

 

17. Als kostenfreie Zusatzleistung werden dem Mitglied die eGymServices einschließlich der Anbindung an die eGym Trainer App zur Verfügung gestellt, um dem Mitglied individuellere Trainingsmöglichkeiten und individuellere Betreuung zu ermöglichen und das Training zu vereinfachen. Für die Nutzung der eGym Services ist eine gesonderte Anmeldung bei der eGym GmbH am Gerät oder über die Website www.egym.de erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten (z.B. gewählte Gewichte und sonstige Geräteeinstellungen, Trainingsfrequenz, Check-In/-Out-Zeiten usw.) sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für die Trainer im Studio verfügbar gemacht. Wenn das Mitglied das Angebot der eGym-Services nicht wünscht, kann es sie jederzeit schriftlich abbestellen.

 

18. Änderungen der Anschrift und Bankverbindung sind dem Studio „Die Gesundheitswerkstatt“ unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

19. Bei Vertragsabschluss zugesicherte Gratistage sind kein Bestandteil der Laufzeit des Grundmoduls.

 

20. Das Studio ist zur Teilnahem an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

 

Stand Januar 2023

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